Praxis Krämer

Ergo- & Psychotherapie (HeilprG)

Was ist Ergotherapie?

Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel, welches Menschen jeden Alters begleitet und unterstützt, die in Ihrer Handlungsfähigkeit im Alltag eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Dabei betrachtet die Ergotherapie die drei Lebensbereiche Produktivität, Selbstversorgung und Freizeit, sowie die individuelle Umwelt in der die Handlungen und Aktivitäten einer Person eingebunden sind. Ziel ist es die größtmögliche Handlungsfähigkeit und Zufriedenheit einer Person in ihrem Kontext zu erreichen. Dabei spielt die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ebenso ein Rolle. In der Ergotherapie ist Handlung Mittel und Ziel zugleich und der Mensch mehr als die Summe seiner Einzelteile.

Ergotherapie - Behandlung durch Handeln

Das Behandlungsfeld der Ergotherapie ist vielfältig. Bei komplexen Verletzungen der oberen Extremität, Sehnendurchtrennungen an Fingern und Händen, Nervenverletzungen, Lähmungen bei Querschnittverletzungen oder nach Schlaganfall kümmern sich Ergotherapeuten um die Wiedererlangung wichtiger alltäglicher Funktionen. Neben motorischen und neurologischen Schwierigkeiten beschäftigt sich die Ergotherapie auch mit psychischen Erkrankungen. Im Vordergrund stehen dabei immer die Handlungsfähigkeit einer Person in ihrem Alltag, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie die Zufriedenheit damit. Welche Therapieziele wichtig sind entscheiden sie maßgeblich mit!

Wie erhalte ich Ergotherapie?

Die Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel und ist fester Bestandteil des Versorungskatalogs. Damit übernhemen die Krankenkassen die Kosten einer Behandlung sofern ein Arzt die Indikation für eine Ergotherapie sieht und dieser eine Verordnung ausgestellt hat. Bei privaten Krankenversicherungen ist die Ergotherapie in der Regel eine vertraglich eingeschlossene Leistung. In seltenen Fällen schließt eine PKV die Leistung der Ergotherapie aus. Daher empfiehlt es sich im Vorfeld die Verträge zu prüfen. Eine korrekt ausgestellte Ergotherapieverordnung ist für die Behandlung unabdingbar. Dabei ist es unerheblich ob man gesetzlich Versicherter oder Privatpatient ist.

Ohne gültige ärztliche Verordnung darf keine ergotherapeutische Behandlung erfolgen. Sollte Ihr Arzt unsicher sein ob eine Ergotherapie in Ihrem Fall sinnvoll sein kann oder welche Daten auf die Verordnung gehören, darf er sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen schnell und unkompliziert!