Praxis Krämer

Ergo- & Psychotherapie (HeilprG)

Was ist Psychotherapie?

Die Psychotherapie hat die Aufgabe der Heilung und oder Linderung von psychischen Erkrankungen. Dabei ist neben dem persönlichen Kontakt zum Therapeuten das Wort das wichtigste therapeutische Mittel. Gerade in der heutigen Zeit nehmen psychische Schwierigkeiten zu. Depressionen, Angststörungen , Suchterkrankungen, Zwänge und Trauma sind sehr einschneidende Erlebnisse, die einem Menschen die Lust am Leben nehmen können. Dabei sind diese Erkrankungen gut behandelbar, so dass niemand ein Leben im Schatten führen muss. Das Fundament einer wirksamen Psychotherapie ist ein gutes Therapeut-Klient-Verhältnis!

Was ist Psychotherapie nach dem "HeilprG"?

 

Wer in Deutschland Psychotherapie anbieten möchte, bedarf dazu der Erlaubnis. Diese Erlaubnis können nur Ärzte und Psychologen mit Zusatzausbildung oder Heilpraktiker nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) erhalten. Es ist unbestritten dass die Ausbildung von Ärzten und Psychologen mit entsprechender Zusatzausbildung in ihrem Bereich fundierter ist, jedoch unterliegt der Heilpraktiker keinen Beschränkungen in der Wahl seiner Therapiemethoden. Er kann einen integrativen Therapieansatz umsetzen und genau das Verfahren auswählen, welches den effektivsten und sichersten Weg im Sinne des Klienten bietet.

Wer bezahlt eine Psychotherapie nach dem HeilprG?

Eine Behandlung durch einen Heilpraktiker erfolgt immer auf private Rechnung. Nur zugelassene Ärzte und Psychologen mit Zusatzausbildung und Kassenzulassung können mit der gesetzlichen Krankenkasse direkt abrechnen. Privat Versicherte sollten Ihre Verträge prüfen, ob Leistungen durch einen Heilpraktiker inkludiert sind. Hierzu ein wichtiger Hinweis:

Gesetzliche Krankenkassen haben nach §13 (3) SGB V die Pflicht ihren Versicherten notwendige Leistungen zeitnah zu ermöglichen. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Versicherte das Recht sich die unaufschiebbare Leistung anderweitig zu beschaffen und die Kosten durch die Krankenkasse erstatten zu lassen. Dazu muss der Versicherte jedoch folgendes nachweisen:

  1. Es war kein Therapieplatz bei einem durch die gesetzlichen Krankenkassen zugelassener Psychotherapeut frei gewesen
  2. Die Psychotherapie war medizinisch indiziert
  3. Bei der erhaltenen Therapie handelte es sich um ein Richtlinienverfahren

In der Praxis Krämer werden nur Richtlinienverfahren angewendet!

Wie läuft eine Psychotherapie in der Praxis Krämer ab?

Zunächst einmal sollten Sie einen Termin vereinbaren. Hier werde wir die notwendigen Formalitäten in einem persönlichen Gespräch klären. Die ersten 3-5 Termine sind sogenannte probatorische Sitzungen. Sie bieten Ihnen und dem Therapeuten die Möglichkeit herauszufinden, ob die Chemie stimmt und ein gewisses Vertrauensverhältnis zustande kommen kann. Danach wird gemeinsam der Entschluss gefasst ob es weiter gehen soll. Jede Therapie richtet sich nach Ihren Wünschen und den notwendigen Erfordernissen. Sie sind kein passives Objekt sondern aktiv in den Therapieprozess eingebunden!